Eine Scheidung hat Auswirkungen auf die Altersversorgung. Je strikter ein Paar Arbeitsteilung betrieben hat, desto größer sind am Ende die Umverteilungen, die das Gericht vornimmt. Denn am Ende soll es auch mit Blick auf die Rente gerecht zugehen.
Von 1 000 Ehen sind 393 nach spätestens 25 Jahren wieder geschieden, also fast 40 Prozent. Das meldete das Statistische Bundesamt 2016. Bei einer Scheidung muss ein Paar sein gemeinsames Leben wieder auseinanderdividieren. Dabei geht es um Fragen wie Sorgerecht, Vermögen und Unterhalt – aber auch um die Aufteilung der Altersversorgung, die die Partner während der Ehezeit aufgebaut haben. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Ansprüche auf gesetzliche, betriebliche oder private Renten fair geteilt werden.
Das Schwierige an der Sache: Die jeweiligen Rentenansprüche der Partner fallen oft völlig unterschiedlich aus. Die Folge ist ein kompliziertes Hin und Her von Rentenansprüchen, das sich Versorgungsausgleich nennt.
Das Wichtigste in Kürze
Beratung. Bei einer Scheidung teilt das Familiengericht die Rentenansprüche der Partner, genannt Versorgungsausgleich. Kümmern Sie sich früh, es kann um viel Geld gehen. Wie sich dieser Ausgleich auf Ihre gesetzliche Rente auswirkt, erfahren Sie in einem ersten Beratungsgespräch mit mir.
Vollständige Angaben. In den Versorgungsausgleich fallen nur Ansprüche, von denen das Gericht weiß. Jeder Ehepartner muss alle Versorgungsträger angeben, bei denen er Rentenanwartschaften hat. Das Gericht übermittelt dann die Angaben dem jeweils anderen zur Kenntnisnahme. Kontrollieren Sie diese genau. Wurde eine Anwartschaft vergessen, führt das nachträglich nicht zur Änderung des festgelegten Versorgungsausgleichs.
Altersvorsorgeunterhalt. Wird es Ihnen nach der Scheidung aufgrund von Kinderbetreuung schwerfallen, eine eigene ausreichende Altersvorsorge aufzubauen? Handeln Sie vor Gericht einen Altersvorsorgeunterhalt von Ihrem besser verdienenden Ex aus. Dann zahlt er nach der Scheidung Rentenbeiträge für Sie.
Ehezeit. Es werden nur Ansprüche aus der Ehezeit geteilt. Partner, die schon vor der Heirat beruflich zurückstecken, bekommen für die unverheiratete Zeit keinen Ausgleich.