Pflegegeld, Verhinderungspflege, Tagespflege, Familienpflegezeit, Sachleistungen, Entlastungsbetrag – all das steht Pflegeversicherten zu, wenn sie selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden. Doch wie bekommt man diese Leistungen und wer bezahlt sie? Für Laien ist das System kaum überschaubar.
Das Wichtigste in Kürze
Rechtsanspruch. Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf individuelle Pflegeberatung bei ihrer Pflegekasse. Dies übernehme ich als Berater für Sie. Inhalt der Beratung soll die umfassende Unterstützung bei der Auswahl notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen in der Pflegesituation sein.
Neutrale Auskunft. Meine Beratung ist neutral und geht auf ihre individuellen Bedürfnisse ein. Als Berater werde ich keine bestimmte Einrichtung oder Pflegedienst empfehlen. Ich liste Ihnen jedoch gerne Dienste in Wohnortnähe auf und gebe Ihnen Auswahltipps.
Im Austausch bleiben. Selbsthilfegruppen vor Ort und Webseiten sowie Angehörigenforen im Internet informieren und ermöglichen den Austausch mit Anderen in gleicher Situation und können damit den Pflegealltag erleichtern.
Als Pflegeberater helfe ich Ihnen dabei, eine Pflegesituation zu organisieren, sich in der Pflegelandschaft zu orientieren oder sich auf die Pflege vorzubereiten. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die Pflegesituation positiv zu gestalten, damit sich Pflegebedürftige und Pflegepersonen mit dem Arrangement wohl fühlen.
Im Gespräch mit Ihnen ergründe ich Ihren Unterstützungsbedarf, beantworte Ihre Fragen und zeige Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten auf. Für diese Gespräche nehme ich mir Zeit. Wenn Sie möchten oder wenn das Thema es erfordert, berate ich Sie auch mehrfach oder über einen längeren Zeitraum – so wie Sie es wünschen.