Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sind zahlreiche Punkte zu beachten, nicht nur wegen des zum 01.01.2018 in Kraft tretenden Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und führe bei Bedarf auch entsprechende Informationsveranstaltungen durch.
Die Beratung erfolgt zu den fünf Durchführungswegen der bAV
• die unmittelbare Pensionszusage (Direktzusage),
• die Unterstützungskasse,
• die Direktversicherung,
• die Pensionskasse und
• der Pensionsfonds
Welche Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung im Einzelnen?
Im Zuge der demografischen Entwicklung befindet sich die Altersversorgung im Umbruch, das Versorgungsniveau der ersten Säule der Altersversorgung sinkt seit Jahren. Um die zweite Säule der Altersversorgung nachhaltig zu stärken, soll der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung deutlich erhöht werden. Besonderes Augenmerk wurde auf Arbeitnehmer aus dem Niedriglohnsegment gelegt, denen häufig die Mittel fehlen, für das Alter zu sparen. Deshalb wurde u.a. eine staatliche Förderung von Arbeitgeberbeiträgen für Geringverdiener eingeführt und die Riesterförderung in der bAV verbessert.
Durch die anhaltende Niedrigzinsphase sehen sich Arbeitgeber zunehmend mit Nachfinanzierungs- bzw. Haftungsrisiken konfrontiert und fordern Entlastung. Die Betriebsrentenreform trägt dieser Forderung Rechnung und ermöglicht mit dem Sozialpartnermodell erstmalig, die Arbeitgeberverpflichtung auf die für die bAV gezahlten Beiträge zu begrenzen. Die bisherige Subsidiärhaftung des Arbeitgebers entfällt damit vollständig. Dies soll die Verbreitung der bAV in Unternehmen, die sich aufgrund potenzieller Haftungsrisiken bisher gegen die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung ausgesprochen haben, fördern.